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Gefährliche Güter (ADR/SDR-Sendungen)

Der Zuschlag beträgt 10 % auf den Frachtkosten;
minimal CHF 20.-- maximal CHF 50.-- pro Sendung.

Allfällige Bewilligungen werden separat verrechnet. Bei Transporten von Gütern der Klasse 1, welche Ex geschützte Fahrzeuge bedingen, beträgt der Zuschlag 20 % (min. CHF 50.--, max. CHF 130.--).

Gefahrengut muss gemäss den Vorschriften von ADR/SDR verpackt, gekennzeichnet und mit den erforderlichen Begleitpapieren versehen werden.