Tauschgeräte (Paletten, Rahmen, Deckel)
Nach Möglichkeit wird das Leergut Zug um Zug mit einer Anlieferung / Abholung ausgetauscht. Falls dies nicht möglich ist, erstellen unsere Fahrer einen Palettenschein, der das nicht getauschte Leergut ausweist. Spezielle Zustellung oder Abholung von Leergut wird verrechnet.
Leere Packmittel (Leergebinde)
Im allgemeinen Tauschgeräteverkehr mit den Versendern resp. Empfängern, dürfen nur intakte Norm-Tauschgeräte (EURO/SBB) verwendet werden. Der Austausch der Gebinde ist nur gewährleistet, sofern der Frachtführer die Tauschmittel vom Empfänger der Ware zurück oder vergütet erhält.
Der Transport von Leergebinden wird wie die übrigen Güter verrechnet.