Transportauftrag
Zur Beförderung benötigen wir die Abholadresse, Anzahl der Gutstücke, Bruttogewicht und Abmessungen der Sendungen sowie die Lieferadresse. Die Gutstücke sind mit der Absender- und Empfängeradresse versehen.
Gefahrengüter sind gemäss den gesetzlichen Vorschriften zu deklarieren. Für die Transportabwicklung ist ein Lieferschein im Doppel erforderlich, der folgende Mindestangaben enthält:
- Absender- / Empfängeradresse
- Warenart, Stückzahl, Verpackung, Bruttogewicht und Abmessungen
- Besondere Liefervorschfiten (Termine, Inkasso, Öffnungszeiten etc.)
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit eines elektronischen Datenaustauschs.